Entnahme der BSE/TSE-Proben
Bei Anlieferung an die Tierkörperbeseitigungsanlage (TBA) werden von jedem Rind, das älter als 48 Monate ist, sowie von jedem Schaf und jeder Ziege, die älter als 18 Monate sind, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 999/2001 vorgeschriebene TSE‑Hirnstammprobe entnommen und an ein zugelassenes Labor zur Untersuchung versandt.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 15.08.2026
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