Eingliederungshilfe - Bescheiderteilung und Finanzierung
seelische Behinderung
drohende Behinderung
Jugendhilfe
Heimkosten
Kostenbeitrag
Kostenerstattung
Vollzeitpflege
ambulante Hilfe
stationäre Hilfe
teilstationäre Hilfe
unbegleitete Minderjährige
Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung können Eingliederungshilfe erhalten. Das Jugendamt prüft den individuellen Bedarf und entscheidet per Bescheid über Art und Umfang der Unterstützung.
Es regelt außerdem die Finanzierung der Hilfe. Je nach persönlicher und wirtschaftlicher Situation kann ein Kostenbeitrag geprüft werden.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 22.10.2026
Stand: 22.10.2026
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