Eingliederungshilfe - Bescheiderteilung und Finanzierung
Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung können Eingliederungshilfe erhalten. Das Jugendamt prüft den individuellen Bedarf und entscheidet per Bescheid über Art und Umfang der Unterstützung.
Es regelt außerdem die Finanzierung der Hilfe. Je nach persönlicher und wirtschaftlicher Situation kann ein Kostenbeitrag geprüft werden.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 15.08.2026
Stand: 15.08.2026
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