Dienstleistung

Denkmalschutz - Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege

Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Ausgrabungen im Zusammenhang mit der Bergung und Auffindung von Bodendenkmälern

Sie können den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Ausgrabungen im Zusammenhang mit der Bergung und Auffindung von Bodendenkmälern an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege online übermitteln.

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern

Sie können einen Zuschuss des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern online beantragen.

Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern

Sie können einen Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege online stellen.

Verwendungsnachweis über einen Zuschuss für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern

Sie können einen Verwendungsnachweis über einen Zuschuss für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege online beantragen.

keine

Der Freistaat Bayern beteiligt sich unbeschadet bestehender Verpflichtungen in Höhe der jeweils im Staatshaushalt ausgewiesenen Mittel an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Ziel ist die Unterstützung beim Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie bei der Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung erfolgt vielmehr auf Grund pflichtgemäßen Ermessens.

Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem denkmalpflegerischen Mehraufwand (anfallende, den üblichen Aufwand übersteigende Kosten). Die Förderung erfolgt im Wege der Festbetragsfinanzierung.

  • Baudenkmäler

    • Kostenschätzung eines Architekten oder detaillierte Kostenvoranschläge von Handwerkern oder Firmen, aus denen Art und Umfang der geplanten Maßnahme in Einzelheiten hervorgehen
    • Foto des Objektes für dessen Instandsetzung der Zuschuss beantragt wird
  • Bodendenkmäler

    • Bestätigung über die vollständige Abgabe der Grabungsdokumentation und der Funde bei der gemäß Erlaubnisbescheid zuständigen Behörde
    • Abschlussrechnung des archäologischen Fachunternehmens, die folgende Positionen entsprechend differenziert aufführen muss:
      • Personalkosten für Feldarbeiten,
      • Kosten für Erstellung der Grabungsdokumentation,
      • weitere Nebenkosten,
      • ggf. Kosten für die konservatorische Fundversorgung und begleitende naturwissenschaftliche Untersuchungen, die mit dem BLfD abgestimmt wurden

Mit der Maßnahme, für die eine Zuwendung beantragt wird, darf erst nach Bewilligung des Zuschusses begonnen werden, es sei denn, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ausdrücklich und schriftlich (z. B. per E-Mail) seine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erklärt hat.

Die Zustimmung zum früheren Vorhabenbeginn für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gilt allgemein als erteilt.

  • Bauen

  • Bauplanung

  • Bauplanung

  • Finanzielle Hilfen und Förderprogramme

  • Finanzielle Hilfen und Förderprogramme

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nachdem, ob es um Zuschüsse bei Baudenkmälern oder bei Bodendenkmälern geht.

Baudenkmäler

Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden, es sei denn, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) ausdrücklich und schriftlich seine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erklärt hat. Die zu fördernde Maßnahme muss vor ihrer Durchführung mit dem BLfD abgestimmt worden sein.

Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich und am einfachsten an den regelmäßigen Sprechtagen des BLfD bei der für das jeweilige Baudenkmal zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde, wo ggf. auch über eine denkmalrechtliche Erlaubnis/Baugenehmigung (mit-)entschieden wird.

Bodendenkmäler

Der Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern ist erst nach dem vollständigen Abschluss der Ausgrabung einschließlich Abgabe der Grabungsdokumentation direkt beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) einzureichen.

Mit der archäologischen Maßnahme muss frühestens am 01.05.2025 begonnen worden sein.

Die Maßnahme muss gemäß der denkmalrechtlichen Erlaubnis und in Abstimmung mit dem BLfD - Abteilung Bodendenkmalpflege durchgeführt worden sein.

Die ANBest-P (im privaten Bereich) bzw. ANBest-K (im kommunalen Bereich) in der zum Zeitpunkt des Maßnahmebeginns geltenden Fassung ist zu beachten. Aufgrund des nachgelagerten Zuwendungsverfahrens betrifft dies im Wesentlichen die jeweilige Nr. 3 der ANBest zur Vergabe von Aufträgen.

Förderfähig sind die denkmalfachlichen Kosten der archäologischen Ausgrabung ohne Gerätekosten und ohne kommunale Regiearbeiten.

Es ist in jedem Fall ein Antrag erforderlich, der vorrangig elektronisch einzureichen ist.

Baudenkmäler

Der Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen an einem Baudenkmal ist möglichst frühzeitig bei der für das jeweilige Baudenkmal zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen.

Bodendenkmäler

Der Antrag ist direkt beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) einzureichen.

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)


Stand: 13.10.2025

Ansprechpartner

Herr Lax

Aufgabenverantwortlicher
Raum D 253

08342 911-389

Kontakt aufnehmen

Weitere Mitarbeiter

Frau Gast

Sachbearbeiterin
Raum D 254

08342 911-443

Kontakt aufnehmen

Nicht sicher wohin?
Fragen Sie unseren Bürgerservice.

Telefon: 08342 911-0

 

Öffnungszeiten Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7:30 - 16:00 Uhr
Mi. 7:30 - 12:30 Uhr
Do. 7:30 - 17:30 Uhr
Fr. 7:30 - 12:30 Uhr