Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bei Gemeinden
Über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises besteht die Möglichkeit der Durchführung eines Bürgerentscheids als Mittel der direkten Bürgerbeteiligung. Bürgerentscheide sind sowohl auf Gemeinde- als auch auf Landkreisebene möglich und können auf zwei Arten initiiert werden. Entweder als
- Bürgerbegehren oder als
- Ratsbegehren, d.h. auf Initiative des Gemeinderates bzw. Kreistages.
Bei Rechtsfragen oder Beratungsbedarf hinsichtlich der formellen und materiellen Voraussetzungen von Bürgerbegehren und -entscheiden stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 15.08.2026
Stand: 15.08.2026
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