Dienstleistung

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bei Gemeinden

Über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises besteht die Möglichkeit der Durchführung eines Bürgerentscheids als Mittel der direkten Bürgerbeteiligung. Bürgerentscheide sind sowohl auf Gemeinde- als auch auf Landkreisebene möglich und können auf zwei Arten initiiert werden. Entweder als​

  • Bürgerbegehren oder als
  • Ratsbegehren, d.h. auf Initiative des Gemeinderates bzw. Kreistages.

 

Bei Rechtsfragen oder Beratungsbedarf hinsichtlich der formellen und materiellen Voraussetzungen von Bürgerbegehren und -entscheiden stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
 

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

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