Dienstleistung

Beteiligungsbericht - Bereitstellung durch Kommune

Beteiligungen eines Landkreises können sich in vielfältiger Weise ergeben, insbesondere 
- an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, 
- an Kommunalunternehmen, 
- durch Mitgliedschaften in Verbänden und Vereinen, 
- durch Zweckvereinbarungen, 
- durch Zweckverbände, 
- durch Eigenbetriebe oder 
- durch Zuschüsse, Zuwendungen, Darlehen und Bürgschaften an Dritte. 

Das Beteiligungsmanagement ist das Bindeglied zwischen den Beteiligungen des Landkreises und der Kreisverwaltung bzw. dem Kreistag. Primäre Aufgabe des Beteiligungsmanagements ist die Unterstützung des Gesellschafters/Gewährträgers „Landkreis“ und dessen Mandatsträger bei der Steuerung der Beteiligungen. 

Das Beteiligungsmanagement umfasst die Aufgabenbereiche 
- Beteiligungsverwaltung, 
- Beteiligungscontrolling und 
- Mandatsträgerbetreuung

Aufgrund der Bestimmungen des Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) hat jede Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn die Beteiligungsquote mindestens 5% beträgt. Gleiches gilt für jeden Landkreis gemäß Art. 82 Abs. 3 Landkreisordnung (LKrO) und für jeden Bezirk gemäß Art. 80 Abs. 3 Bezirksordnung (BezO).

Schwerpunkte der Berichterstattung sollen dabei Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks gemäß Art. 87 GO (bzw. Art. 75 LKrO oder Art. 73 BezO), die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Art. 94 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GO (bzw. Art. 82 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 LKrO oder Art. 80 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BezO), die Ertragslage und die Kreditaufnahme sein.

Der Beteiligungsbericht der Gemeinde, des Landkreises oder des Bezirks dient nicht der Steuerungsfunktion, sondern soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz privatrechtlicher Ausgliederungen für die Kommune und für die Bürgerinnen und Bürger transparent bleibt.

  • Berichte

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Stand: 02.12.2025

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