Dienstleistung

Berufsschüler - Beantragung einer notwendigen auswärtigen Unterbringung in Bayern

Kreisfreie Gemeinden oder Landkreise können auswärtigen Berufsschülerinnen und Berufsschülern während ihrer Blockschulphasen an der Berufsschule eine Unterbringung gewähren.

  • Schulische Berufsausbildung

Eine Unterkunft während der Berufsschulzeit kann nur erhalten,

  • wer einen Ausbildungsbetrieb oder ein verpflichtend eingerichtetes Berufsgrundschuljahr in Bayern besucht,
  • wer kein Umschüler ist und
  • wer einen tatsächlichen Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als 3 Stunden Hin- und Rückweg erreicht bzw. wer mehr als 12 Stunden vom Wohnort abwesend ist.

Der Antrag ist von dem volljährigen Berufsschüler/der volljährigen Berufsschülerin oder deren Erziehungsberechtigten bei Minderjährigkeit bei der zuständigen Stelle (z. B. Schulverwaltungsamt oder Berufsschule) zu stellen und zu unterschreiben.

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)


Stand: 02.04.2026

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