Dienstleistung

Bedarfszuweisungen der Gemeinden

Bedarfszuweisungen

Bedarfszuweisungen dienen dazu, besondere Einzelfälle sowie außergewöhnliche Aufgaben und Härten von Gemeinden auszugleichen, die bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen entstehen können (vgl. Art. 11 FAG).

Zweck

  • Ausgleich außergewöhnlicher finanzieller Belastungen von Gemeinden
  • Abmilderung von Härten, die sich bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen ergeben

Antragstellung

Gemeinden können Bedarfszuweisungen über das Landratsamt bei der Regierung von Schwaben beantragen. Für die Antragsstellung und erforderliche Unterlagen wenden Sie sich bitte an das zuständige Sachgebiet 10 - Kommunalrecht - im Landratsamt.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat:

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat – Bedarfszuweisungen

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

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