Dienstleistung

Bauvorhaben - Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan

Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen

Sie können eine isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen.

Die Gebühren betragen 5 % des Werts des Nutzens, der durch die Ausnahme in Aussicht steht, mindestens aber 75 EUR.

Bebauungspläne können von ihren Festsetzungen Ausnahmen zulassen. Eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans können Sie nur dann beantragen, wenn eine solche Ausnahme vorgesehen ist. Ihr Vorhaben ist jedoch auch bei Zulassung der Ausnahme an den übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans zu messen, von denen keine Ausnahme möglich ist.

 

Üblicherweise wird eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Ausnahme.

 

Auch, wenn für Sie eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zugelassen wird, sind Sie dennoch zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen verpflichtet.

 

Die Zulassung einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausnahme kann also gegebenenfalls dennoch eine Ausnahme versagt werden.

  • aktueller Katasterauszug

  • Lageplan

  • (M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)

  • Bauzeichnungen

  • ggf. weitere Unterlagen

  • Sofern für die Entscheidung über die Zulassung einer Ausnahme erforderlich.

keine

Die Entscheidung der Gemeinde über die isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angreifen.

  • Bauen

  • Bauverfahren

  • Bauverfahren

Eine isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan können Sie beantragen, wenn

 

 

 

  • Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist,
  • es sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet,
  • der Bebauungsplan Ausnahmen nach Art und Umfang ausdrücklich zulässt und
  • Ihr Vorhaben nach Art und Umfang unter die Ausnahmeregelung fällt.

Schriftliche Einreichung

  • Reichen Sie Ihren Antrag auf isolierte Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans bei der zuständigen Gemeinde ein.
  • Reichen Sie auch eine Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen ein. Erforderlich sind diejenigen Unterlagen, die die Gemeinde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
  • Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
  • Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
  • Sind durch die Ausnahme Vorschriften betroffen, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie den Antrag vor Einreichung Ihren Nachbarn vorlegen und deren Zustimmung einholen.
  • Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Digitale Einreichung

Eine digitale Einreichung von Anträgen auf isolierte Ausnahme ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Bei Auswahl eines Ortes wird der Link zum Online-Verfahren eingeblendet, soweit es bereits angeboten wird.

  • Der Antrag auf isolierte Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital gestellt werden. Die Unterlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels Nutzerkonto „BayernID“ oder „Mein Unternehmenskonto“ ersetzt.
  • Soweit der Antrag zunächst zur unteren Bauaufsichtsbehörde gelangt, leitet diese ihn unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiter.

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens sowie der aktuellen Auslastung der Gemeinde ab.

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)


Stand: 17.11.2025

Ansprechpartner

Herr Becker

Sachbearbeiter
Raum D 248

08342 911-775

Kontakt aufnehmen

Herr Degenhart

Sachbearbeiter
Raum D 256

08342 911-418

Kontakt aufnehmen

Herr Moser

Sachbearbeiter
Raum D 262

08342 911-396

Kontakt aufnehmen

Frau Pfeiffer

Sachbearbeiterin
Raum D 259

08342 911-538

Kontakt aufnehmen

Herr Pistel

Sachbearbeiter
Raum D 252

08342 911-926

Kontakt aufnehmen

Herr Rück

Sachbearbeiter
Raum D 262

08342 911-526

Kontakt aufnehmen

Herr Tolksdorf

Sachbearbeiter
Raum D 260

08342 911-891

Kontakt aufnehmen

Nicht sicher wohin?
Fragen Sie unseren Bürgerservice.

Telefon: 08342 911-0

 

Öffnungszeiten Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7:30 - 16:00 Uhr
Mi. 7:30 - 12:30 Uhr
Do. 7:30 - 17:30 Uhr
Fr. 7:30 - 12:30 Uhr