Ausführung Haushaltsplan, Haushaltsvollzug
Der Haushaltsvollzug bezeichnet die Ausführung des Haushaltsplans durch Bewirtschaftung der Haushaltsmittel innerhalb der Teilhaushalte in Verantwortung der Teilhaushaltsverantwortlichen. Beim Haushaltsvollzug sind die Haushaltsgrundsätze zu beachten, voran der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Die Ausführung des Haushaltsplans und die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze werden während des Haushaltsjahres stetig überwacht. Hierzu erfolgt auch eine Hochrechnung der jeweiligen Teilhaushalte zum voraussichtlichen Jahresergebnis nach Ablauf des 1. Halbjahrs des Haushaltsjahres.
Planabweichungen, d. h. überplan- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind rechtzeitig und bevor entsprechende Verpflichtungen eingegangen werden beim Aufgabenverantwortlichen anzumelden. Die überplan- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden erst nach Prüfung und Freigabe der Planabweichung durch den Aufgabenverantwortlichen freigegeben.
Stand: 15.08.2026
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