Dienstleistung

Asylbewerber - Beantragung von Leistungen im Krankheitsfall

Asylbewerber erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bei akuten Erkrankungen und Schmerzen notwendige ärztliche und zahnärztliche Behandlungen sowie Medikamente und andere erforderliche Leistungen. Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen sind ebenfalls vorgesehen. In Einzelfällen können weitere Behandlungen übernommen werden, wenn sie zur Gesundheitssicherung unerlässlich sind. Grundsätzlich nehmen Berechtigte am regulären ärztlichen Versorgungsangebot teil und haben eine freie Arztwahl, benötigen jedoch pro Quartal einen Behandlungsschein. In ANKER-Zentren in Bayern gibt es spezielle Ärztezentren zur Erstversorgung. Nach 18 Monaten Aufenthalt ohne rechtsmissbräuchliche Einflussnahme erhalten Asylbewerber die gleichen medizinischen Leistungen wie gesetzlich Versicherte, sind jedoch keine Mitglieder der Krankenkassen.

Nach dem AsylbLG werden im Grundleistungsbezug bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen die erforderliche ärztlichen und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmittel sowie sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten und Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen gewährt. Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden zudem die von der Ständigen Impfkommission empfohlene Schutzimpfungen und die medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen erbracht.

Darüber hinaus können im Einzelfall andere Behandlungen übernommen werden, wenn diese zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind.

Die Berechtigten nach dem AsylbLG nehmen hierzu grundsätzlich am allgemeinen ärztlichen Versorgungsangebot teil. Sie haben grundsätzlich ein Recht auf freie Arztwahl. Sie erhalten hierfür vom zuständigen örtlichen Träger pro Quartal einen Behandlungsschein und können damit niedergelassene Ärzte aufsuchen.

In den ANKERn, in denen Asylbewerber unmittelbar nach ihrer Ankunft untergebracht werden, hat der Freistaat Bayern sog. Ärztezentren eingerichtet, um die kurative Versorgung vor Ort auf niedrigschwelliger Basis vornehmen zu können. Die Ärztezentren umfassen neben der allgemeinmedizinischen Versorgung in der Regel auch die Bereiche Gynäkologie, Pädiatrie und teilweise auch Psychiatrie bzw. Psychotherapie.

Halten sich Asylbewerber seit 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet auf und haben diese die Dauer ihres Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst, erhalten sie dieselben medizinischen Leistungen wie gesetzlich Krankenversicherte; sie sind aber in der Regel keine Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen.

  • Ausländische Flüchtlinge / Spätaussiedler

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Stand: 06.03.2026

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