Dienstleistung

Artenschutz - Wespen und Hornissen

Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Ostallgäu übernimmt in der Wespen- und Hornissenberatung zentrale Aufgaben im rechtlichen und koordinierenden Bereich. Im Mittelpunkt stehen der Artenschutz, die Prüfung von Ausnahmen sowie die fachliche Beratung und Koordination mit Sachkundigen.

Wenn sich bei Ihnen Wespen oder Hornissen eingenistet haben, bleiben sie bitte ruhig. Oft ergibt sich daraus eine interessante Möglichkeit, Einblicke in das Leben dieser Insekten zu erhalten. Dabei helfen hier im Landkreis nicht nur die Mitarbeiter der Behörde, sondern ausgebildete Wespenberater, die auch in persönlichen Gesprächen über die Tiere informieren und versuchen, für die jeweilige Situation vor Ort die beste Lösung für alle zu finden

Auskunft erteilt die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt telefonisch oder per E-Mail

1. Rechtliche Bewertung und Genehmigungen

  • Artenschutz: Wespen und Hornissen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Die UNB prüft, ob Eingriffe wie Umsiedlung oder Entfernung zulässig sind.
  • Ausnahmeentscheidungen: Bei unvertretbarer, erheblicher Gefährdung oder Belästigung (z. B. bei bestätigter Allergie oder in Kindertagesstätten und Schulen) kann die UNB Ausnahmen genehmigen.

2. Beratung und Information

  • Beratung: Die UNB informiert zu volkskundlich relevanten Fragen, zur ökologischen Bedeutung, zur Artbestimmung und zu sinnvollen Verhaltensmaßnahmen.
  • Vermittlung von Fachkräften: Bei Bedarf vermittelt die UNB sachkundige Personen (ehrenamtliche Beraterinnen und Berater oder Fachfirmen) für Untersuchung und mögliche Umsiedlung.

3. Koordination mit Fachleuten

  • Die UNB pflegt Kontakte zu ehrenamtlichen Hornissen‑ und Wespenberaterinnen und -beratern sowie zu zugelassenen Fachfirmen; sie stellt entsprechende Listen und Ansprechpartner bereit.

4. Kontrolle und Dokumentation

  • Überwachung: Die UNB kontrolliert, ob Maßnahmen fachgerecht und gesetzeskonform durchgeführt werden, und dokumentiert die Fälle zur Nachverfolgung.

Für die Beratung werden keine Kosten und Gebühren erhoben.

Für die  Ausstellung einer Genehmigung zur Beseitigung von Wespen oder Hornissen fallen Gebühren im Rahmen des Kostenverzeichnisses an.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

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