Dienstleistung

Artenschutz - Haltung, Handel, Meldung

Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) in Bayern ist zuständig für die Überwachung und Verwaltung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Haltung und dem Handel geschützter Tierarten. Die Aufgaben betreffen insbesondere Arten, die nach nationalem Recht oder der EG‑VO 338/97 (Anlagen A und B) besonders oder streng geschützt sind.

Für die Ausstellung von EG‑Bescheinigungen fallen Gebühren an.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem geltenden Kostenverzeichnis sowie nach Art, Alter und Anzahl der gemeldeten Tiere.

Die Rechtsgrundlage bildet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie die darauf gestützten Verordnungen und die einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union. Besonders zu beachten ist das CITES (Washingtoner Artenschutzübereinkommen).

1. Anmeldung geschützter Tiere

Halter geschützter Tiere (z. B. nach Anlage A oder B der EG‑VO 338/97) sind verpflichtet, diese unverzüglich unter Vorlage des Meldebogens der UNB anzuzeigen.

Die entsprechenden Formulare finden Sie im Reiter Formulare


2. Abmeldung geschützter Tiere

Veräußerung, Abgabe, Verlust oder Tod geschützter Tiere sind der UNB unverzüglich mittels Meldebogen anzuzeigen.


3. Handel mit geschützten Tieren

Beim Handel mit geschützten Arten sind besondere Regelungen zu beachten.

Es können artenschutzrechtlichen Genehmigungen (z. B. CITES‑Bescheinigungen) erforderlich sein.

Weitere Informationen teilen Ihnen die Aufgabenverantwortlichen gerne mit.

Verstöße gegen die Meldepflichten stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet wird.

Vorsätzliche Verstöße, insbesondere im Zusammenhang mit dem Handel geschützter Tiere, können einen Straftatbestand erfüllen.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

Ansprechpartner

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Aufgabenverantwortliche
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08342 911-124

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Weitere Mitarbeiter

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Sachbearbeiterin Schildkröten
Raum D 340

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