Dienstleistung

Apotheken - Arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung

Ehrenamtliche Pharmazieräte werden von den Regierungen von Oberbayern bzw. Oberfranken bestellt. Sie sind zuständig für die Abnahme und Überwachung der öffentlichen Apotheken.


Eine Überprüfung der Apotheken erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Bei der Besichtigung überprüft der ehrenamtliche Pharmazierat, ob die Apotheke insbesondere nach den Vorschriften über das Apothekenwesen, den Verkehr mit Arzneimitteln und den Verkehr mit gefährlichen Stoffen ordnungsgemäß betrieben wird und ob die Bestimmungen über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens beachtet werden.

  • Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)


Stand: 27.06.2026

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