Anordnung von Maßnahmen des Bodenschutzes
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) hat den Erhalt des Bodens mit seinen vielfältigen Funktionen zum Ziel. Es richtet sich in erster Linie an Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie an Nutzerinnen und Nutzer von Flächen und enthält Vorgaben zur vorsorgenden Vermeidung von Bodenbelastungen.
Relevante Bewertungswerte
Für den Umgang mit Boden sind insbesondere folgende Werte maßgeblich:
- Vorsorgewerte: Orientierende Grenzwerte zur Vermeidung künftiger Belastungen. Sie dienen als Grundlage für präventive Maßnahmen und die Auswahl geeigneter Bau- und Füllmaterialien.
- Prüfwerte: Screening-Grenzwerte, die bei Überschreitung eine weitergehende Erkundung und Bewertung des Bodens auslösen.
- Maßnahmewerte: Schwellenwerte, deren Überschreiten in der Regel die Einleitung von Schutz- oder Sanierungsmaßnahmen erforderlich macht.
Vorgaben bei Aufschüttungen und Bodenveränderungen
Gemäß dem Vorsorgeprinzip dürfen für Aufschüttungen und sonstige Bodenveränderungen ausschließlich qualitätsüberwachtes Material, etwa geprüfte Recyclingbaustoffe, verwendet werden. Dies soll das Risiko einer Kontamination bereits bei Baumaßnahmen minimieren.
Verfahren bei Altlastverdacht
Bei Flächen mit dem Verdacht auf Altlasten werden Erkundungs- und Untersuchungsmaßnahmen entsprechend den Prüf- und Maßnahmewerten durchgeführt. Werden diese Werte überschritten, sind weitergehende Schritte erforderlich, zum Beispiel vertiefende Untersuchungen, Risikoabschätzungen und gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen. Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben und behördlichen Anordnungen zu beachten und umzusetzen.
Stand: 15.08.2026
Ansprechpartner
Nicht sicher wohin?
Fragen Sie unseren Bürgerservice.
Telefon: 08342 911-0
Öffnungszeiten Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7:30 - 16:00 Uhr
Mi. 7:30 - 12:30 Uhr
Do. 7:30 - 17:30 Uhr
Fr. 7:30 - 12:30 Uhr
