Abfallrecht - Beratung von Gemeinden, Erteilung von Auskünften und Erstellung von Stellungnahmen
Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.
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Fach- und Rechtsaufsicht
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Information, Auskunft und Beratung
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 08.07.2026
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