Abfallgebühren - Veranlagung und Gebührenbescheid
Auf Basis der Abfallgebührensatzung erstellen wir für jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstück einen Abfallgebührenbescheid und versenden diesen per Post an den Grundstückseigentümer oder dessen Grundstücksbevollmächtigten.
Der Gebührenbescheid für die Abfallentsorgung ist ein Dauergebührenbescheid, d.h. er gilt bis zur Änderung durch einen neuen Bescheid und wird nicht jährlich verschickt.
Eine Liste der aktuellen Abfallgebühren finden Sie hier.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 15.08.2026
Stand: 15.08.2026
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