Abfallentsorgung - Beantragung eines kommunalen Zuschusses
Für gemeinnützige Altpapiersammlungen von im Landkreis Ostallgäu ansässigen Vereinen und karitativen Organisationen kann das Landratsamt einen Zuschuss gewähren. Bitte verwenden Sie für die Beantragung das Online-Formular in der Rubrik Online-Verfahren.
Wenn Eltern mit dauerndem Wohnsitz im Landkreis Ostallgäu für ihr höchstens 24 Monate altes Kind Stoffwindeln und Windelhosen erwerben, kann das Landratsamt einen Zuschuss gewähren. Die Förderung ist auf maximal 50 Prozent der Anschaffungskosten bzw. maximal 50 Euro begrenzt. Voraussetzung ist, dass bisher noch kein Windelzuschuss gewährt wurden. Um den Zuschuss zu beantragen, verwenden Sie gerne das in der Rubrik Online-Verfahren hinterlegte Formular. Alternativ können Sie den Flyer “Stoffwindeln” herunterladen, ausdrucken und den ausgefüllten Antrag zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde und der Rechnung an das Landratsamt schicken. Das Landratsamt überweist den Betrag nach Gewährung auf Ihr Bankkonto
Sie können den Zuschussantrag für Altpapiersammlungen für Vereine online übermitteln.
Antrag auf einen Zuschuss für MehrwegwindelnSie können einen Zuschuss für Mehrwegwindeln online beantragen.
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