Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Gesundheitsamt ist zuständig für den Schutz und die Förderung der öffentlichen Gesundheit. Zu den Aufgaben gehören u. a.:

  • Infektionsschutz und Hygiene
  • Gesundheitförderung und Prävention Schuleingangsuntersuchung
  • Amtsärztliche Gutachten und Zeugnisse
  • Medizinalaufsicht u.a. für Betäubungsmittelüberwachung
  • Umweltbezogener Gesundheitsschutz
  • Überwachung von Trinkwasser- und Badewasserqualität
  • Beratung bei Fragen zur Sexualgesundheit, Schwangerschaft und Sucht

NEU: Amtsärztliche Untersuchungen zu beginnenden oder bereits bestehenden Beamtenverhältnissen (Verbeamtung auf Widerruf, Probe, Lebenszeit; Dienstunfähigkeit; Dienstunfall), Schulversäumnissen, Nachteilsausgleichen, oder Prüfungsverhinderungen werden im Gesundheitsamt durchgeführt. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin und übersenden Sie alle dafür notwendigen Unterlagen im Voraus an gesundheitsamt(at)lra-oal.bayern.de oder über unser Online-Formular

Sollten Sie weitere konkrete Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.

Die Schuleingangsuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung für Kinder im Alter von X-Y und basiert auf § 4 Schulgesundheitspflegeverordnung.  Sie dient dazu, den Gesundheits- und Entwicklungsstand Ihres Kindes festzustellen und umfasst:

  • Seh- und Hörtest
  • Überprüfung von Sprache, Motorik und Konzentration
  • Erhebung des Impfstatus

Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erhalten Sie per Post vom Gesundheitsamt zu einem festgesetzten Zeitpunkt. Bitte vereinbaren Sie erst einen Termin, sobald Sie das Einladungsschreiben des Gesundheitsamtes erhalten haben. Zur Online-Terminvereinbarung gelangen Sie hier.

Das Gesundheitsamt ist Ihre Anlaufstelle für Fragen zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Meldepflichtige Krankheiten müssen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) dem Gesundheitsamt gemeldet werden – meist geschieht dies durch Ärzte oder Labore. Bürger können sich z. B. bei positivem Testergebnis oder Kontakt mit Infizierten ebenfalls direkt an das Gesundheitsamt wenden.

Impfberatungen werden im Gesundheitsamt angeboten. Dort wird auch Ihr Impfstatus geprüft, und Sie erhalten Empfehlungen nach STIKO-Standard. Impfungen selbst werden nicht im Gesundheitsamt durchgeführt. 

Bitte melden Sie den Vorfall umgehend beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Bei schweren gesundheitlichen Beschwerden wenden Sie sich zusätzlich an Ihren Hausarzt. Das Gesundheitsamt kann unterstützend tätig werden, z. B. bei Infektionsaufklärung.

Für die Trinkwasserqualität ist das Gesundheitsamt zuständig, insbesondere bei Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Wohnanlagen, Schulen, Pflegeeinrichtungen). 

Zusätzlich können wir Ihnen Hinweise geben, wohin Sie sich wenden können, um den Sachverhalt weiter abzuklären. Sollten Sie weitergehendes Informationsmaterial benötigen, stellen wir Ihnen dies zur Verfügung oder teilen Ihnen mit, wo Sie dies finden können.

Wenn Sie Messungen (beispielsweise von Schadstoffen der Raumluft) oder ein Gutachten veranlassen wollen, steht Ihnen das Sachverständigenverzeichnis der IHK für die Suche nach Messinstituten und Baubiologen (Suchbegriff beispielsweise „Schadstoffe in Innenräumen“) zur Verfügung.  

Suchen auf dem SVW - SVW

Das Gesundheitsamt bietet psychosoziale Beratung, Suchtberatung sowie Vermittlung an weiterführende Hilfsangebote. Unsere Angebote sind vertraulich und kostenlos.

Im Gesundheitsamt Marktoberdorf werden anonyme und kostenlose Tests auf HIV und Syphilis angeboten. Des Weiteren können Testungen auf Hepatitis B und Hepatitis C durchgeführt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail ist erforderlich. 

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Telefon: 08342 911-0

 

Öffnungszeiten Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7:30 - 16:00 Uhr
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