Empfangsadressen und Versandregeln

Zentrale Zustelladressen

Nutzen Sie ausschließlich folgende zentrale Zustelladressen und geben Sie immer die Leitweg-ID an: 

Versandregeln

Beachten Sie bitte die folgenden Regelungen für Ihren Rechnungsversand, damit wir Ihre Rechnungen schnell bearbeiten und Zahlungen veranlassen können. 

  • Senden Sie elektronische Rechnungen ausschließlich an das oben genannte Postfach.
  • Die Leitweg-ID ist eine Pflichtangabe. Sie ist sowohl Papierrechnungen als auch auf elektronischen Rechnungen anzugeben.
  • Pro E-Mail darf nur eine Rechnung übermittelt werden. Mehrere Rechnungen in einer Datei oder mehrere Rechnungen als separate Anhänge in einer E-Mail sind nicht zulässig. Die Rechnungsdatei darf nicht verschlüsselt oder passwortgeschützt sein.
  • Rechnungsrelevante Informationen müssen in der Rechnungsdatei selbst enthalten sein.
  • Rechnungen mit einer Dateigröße von mehr als 10 MB können über die bereitgestellte Upload-Funktion hochgeladen werden.
  • Rechnungsbegründende Unterlagen, z. B. Regieberichte, Fotos oder Pläne, sind nicht an das zentrale Rechnungspostfach zu übermitteln. Bitte senden Sie diese gesondert an die E-Mail-Adressen der betreffenden Sachgebiete bzw. Auftraggeber.
  • Andere Dateiformate, insbesondere ZIP-, Word- oder Excel-Dateien, können nicht als Rechnung empfangen werden.
  • Wenn Sie Leistungen für verschiedene Sachgebiete erbracht haben, bitten wir Sie, diese in getrennten Rechnungen abzurechnen.
  • Die Rechnung muss alle nach § 14 UStG erforderlichen Angaben sowie die Bankverbindungsdaten in maschinenlesbarer Form enthalten.
  • Eine zusätzliche Übermittlung derselben Rechnung in Papierform ist grundsätzlich nicht erforderlich.

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Fragen Sie unseren Bürgerservice.

Telefon: 08342 911-0

 

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Mo. u. Di. 7:30 - 16:00 Uhr
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