Elektronische Rechnungen
Die Richtlinie der Europäischen Union (2014/55/EU) verpflichtet öffentliche Auftraggeber in Deutschland seit 2020 elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Rechtliche Grundlagen auf Landesebene sind das Bayerisches Digitalgesetz (BayDiG) und die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV). Für Fragen steht Ihnen die Finanzverwaltung gerne unter geschaeftsbuchhaltung(at)lra-oal.bayern.de zur Verfügung.
Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und deren automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Bis zum 31. Dezember 2026 können Rechnungen an den Landkreis Ostallgäu weiterhin dezentral eingereicht werden. Zentral eingehende Rechnungen werden in der Übergangszeit intern an die zuständigen Rechnungsempfänger innerhalb des Landkreises Ostallgäu weitergeleitet.
Nach dem Übergangszeitraum wird der Rechnungseingang des Landkreises Ostallgäu zentralisiert.
Unverändert bleibt der separate Rechnungseingang für:
- Eigenbetrieb SPH
- Zweckverband TBA
- Servicegesellschaft
Wohin muss ich meine digitale Rechnung schicken?
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