Staatsangehörigkeit und Personenstand

Die Staatsangehörigkeit und der Personenstand sind grundlegende rechtliche Merkmale jeder Person. Während die Staatsangehörigkeit die Zugehörigkeit zu einem Staat regelt, dokumentiert der Personenstand persönliche Lebensereignisse wie Geburt, Ehe, Namensführung und Tod. Beide Bereiche sind für Rechtsstellung, Ansprüche und Verpflichtungen von großer Bedeutung. Rechtsgrundlagen sind unter anderem das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) und das Personenstandsgesetz (PStG).

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