
Was ist Sperrmüll?
Bei Sperrmüll handelt es sich um haushaltstypischen Restabfall, der auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Restmülltonne oder einen 60-Liter-Restmüllsack passt. Dazu zählen beispielsweise Fußbodenbeläge, Matratzen, Lattenroste, Koffer oder Möbelstücke.
Wertstoffe wie Elektrogeräte (Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger etc.), Federbetten, Fahrräder, Bügelbretter oder Farbeimer sind kein Sperrmüll. Auch Baustellenabfälle, die fest mit Gebäuden verbunden waren (Fenster, Heizkörper, Dachziegel etc.), zählen nicht zum Sperrmüll. Wie Sie diese Gegenstände korrekt entsorgen, erfahren Sie in unserem Abfall-ABC.
Sperrmüllabgabe an Wertstoffhöfen
Geben Sie Ihren Sperrmüll (bis zwei Kubikmeter) ohne Voranmeldung an den Wertstoffhöfen in Buchloe, Füssen, Marktoberdorf, Obergünzburg, Oberostendorf oder Pfronten ab. Die Gebühren betragen 8 Euro je Kubikmeter.
Standorte und Öffnungszeiten finden Sie unter folgendem Link:
Sperrmüll abholen lassen
Bis zu zwei Mal im Jahr können Sie Ihren Sperrmüll von zu Hause abholen lassen. Die Höchstmenge je Abholung beträgt zwei Kubikmeter. Die Einzelteile dürfen maximal zwei Meter lang sein.
Die Antragsfrist für die Teilnahme an der Sperrmüllsammlung im September/Oktober 2026 endet am 28.08.2026, 24 Uhr. Später eingehende Anträge werden bei der nächsten Sperrmüllsammlung im November/Dezember 2026 berücksichtigt.
So geht´s:
- Prüfen Sie in unserem Abfall-ABC, ob es sich bei dem zu entsorgenden Gegenstand tatsächlich um Sperrmüll handelt. Kein Sperrmüll sind Wertstoffe (Altmetall, Bauschutt, Elektrogeräte, Kartonagen, Federbetten etc.), Problemabfälle oder Hausmüll, der in die Restmülltonne oder einen 60-Liter-Restmüllsack passt.
Zum Abfall-ABC - Erwerben Sie beim Landratsamt oder bei Ihrer Gemeindeverwaltung eine Sperrmüllkarte oder füllen Sie die Sperrmüllkarte Online aus.
Zur Sperrmüllkarte online - Das Abfuhrunternehmen informiert Sie rund eine Woche im Voraus über den genauen Abholtag.
- Stellen Sie die angemeldeten Gegenstände am Abfuhrtag an der Abholadresse bereit. Bitte beachten Sie dabei unbedingt die Hinweise
Zu den Hinweisen
Geplante Abholzeiträume im Jahr 2026 sind:
16. März bis 27. März (Einsendefrist: 20. Februar 2026)
15. Juni bis 26. Juni (Einsendefrist: 22. Mai 2026)
21. September bis 2. Oktober (Einsendefrist: 28. August 2026)
30. November bis 11. Dezember (Einsendefrist: 06. November 2026)
Hinweise zur Anmeldung und Bereitstellung von Sperrmüll
- Es wird nur der angemeldete Sperrmüll mitgenommen.
- Größere Sperrgüter bitte in tragbare, maximal zwei Meter lange Einzelteile zerlegen.
- Sämtlicher Sperrmüll ist ohne jeglichen Inhalt bereitzustellen.
- Nach Möglichkeit sollten Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person am Abholtag anwesend sein und den Sperrmüll übergeben.
- Stellen Sie den Sperrmüll an einer für das Sammelfahrzeug gut erreichbaren Stelle bereit. Kann die angegebene Abholadresse mit einem LKW nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten angefahren werden, müssen Sie den Sperrmüll selbst zur nächsten, für das Fahrzeug sicher erreichbaren Stelle bringen.
- Achten Sie darauf, dass Fahrzeuge und Fußgänger durch den Sperrmüll nicht behindert oder gefährdet werden. Halten Sie öffentliche Gehwege und Straßen wenn möglich frei!
Nicht sicher wohin?
Fragen Sie uns.
Landratsamt Ostallgäu
Kommunale Abfallwirtschaft
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Für Besucher: Ruderatshofener Straße 29
87616 Marktoberdorf (im medicum)
Rest- und Biomüllgefäße, nicht geleerte Tonnen, Abfallgebühren:
Telefon 08342 · 911-384, -387 oder -456
Abfalltrennung (Was darf wohin?) und sonstige Fragen:
Telefon 08342 · 911-382 oder -386
