Jugendarbeit
Jugendarbeit bietet jungen Menschen viele Möglichkeiten, sich aktiv einzubringen, Verantwortung zu übernehmen und Gemeinschaft zu erleben. Vereine leisten dabei einen wichtigen Beitrag zur persönlichen Entwicklung und zur Stärkung sozialer Kompetenzen. Hier finden Sie Informationen, Angebote und hilfreiche Hinweise rund um die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Ehrenamt.

Kreisjugendring Ostallgäu
Der Kreisjugendring Ostallgäu ist ein freiwilliger Zusammenschluss von demokratischen Jugendverbänden / Organisationen in Form einer Arbeitsgemeinschaft auf Landkreisebene. Sein Ziel ist es, die gemeinsamen Belange der Mitgliedsverbände in der Öffentlichkeit zu vertreten sowie die Eigenständigkeit und Leistungsfähigkeit der Jugendorganisationen zu unterstützen.
Grundlage des Kreisjugendringes ist die Anerkennung der verbandlichen Eigenständigkeit und die Gleichberechtigung aller Jugendverbände. Der Kreisjugendring möchte sich durch die Jugendarbeit und Jugendpolitik für die Belange aller jungen Menschen im Landkreis einsetzen.
Der Bayerische Jugendring ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Jugendgruppen in Bayern. Mit seinen 103 Stadt-, Kreis- und Bezirksjugendringen ist er in ganz Bayern vertreten. Er setzt sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Bayern ein und vertritt mit den Mitteln der Jugendarbeit und -politik die Belange aller jungen Menschen im Freistaat.
Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber-innen.
Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
weitere Informationen und die Möglichkeit zur Beantragung der Juleica
Der Freistaat Bayern unterstützt das ehrenamtliche Engagement von Jugendleiterinnen und Jugendleitern, die die Jugendarbeit in Bayern beleben. Das frühere Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit wurde deshalb überarbeitet und das neue Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit beschlossen, das zum 1. April 2017 in Kraft tritt.
Die Novellierung des Gesetzes bringt deutliche Änderungen zum bisherigen Antragsverfahren zur Freistellung mit sich:
- Gruppen von Jugendverbänden können den Antrag selbst stellen und müssen nicht mehr den Weg über den Landesverband gehen
- Anträge gelten als bewilligt, wenn keine schriftliche Ablehnung spätestens zwei Wochen vor dem beantragten Zeitraum durch den Arbeitgeber erfolgt
- die Freistellungsmöglichkeiten sind weiter gefasst
- Freistellung, die weniger als ein ganzer Tag sind, werden nun ermöglicht
- pro Jahr kann nun eine Freistellung für max. zwölf anstatt vier Veranstaltungen gewährt werden pro Jahr ist nun
- ein Freistellungszeitraum möglich, der dem Dreifachen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit entspricht (früher war dies konkret auf max. 15 Arbeitstage festgelegt)
Gleich geblieben ist, dass der Sitz des Arbeitgebers und nicht der Ort der ehrenamtlichen Tätigkeit und das dazugehörige Gesetz des entsprechenden Bundeslandes gilt. Es gibt auch Einschränkungen, denn Gremienveranstaltungen gelten nur dann als Freistellungsgrund, wenn sie der Vorbereitung von Angeboten von Jugendarbeit dienen oder Teile der Aus- und Fortbildung erhalten.
Übersicht und wichtige Informationen und die Antragsunterlagen des Bayerischen Jugendrings
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