Neuerungen für die Vereinsarbeit
EU-Datenschutzgrundverordnung
Die Europäische Union hat die Anforderungen für den Umgang mit persönlichen Daten geändert. Die neue EU-Datenschutzverordnung ist seit 25. Mai 2018 in Kraft.
Für die Vereinsarbeit gibt es einige Informationen zu dem Thema, die Sie nachfolgend finden.

Hinweis: Es haben sich aktuelle Änderungen für den Datenschutz ergeben, die maßgebliche Erleichterungen für die Vereinsarbeit bringen.
Schreiben zu den Änderungen herunterladen
Der Rechtsanwalt Richard Didyk hat eine Zusammenfassungmit Tipps für die Vereinspraxis und zahlreichen Musterbeispielen zur neuen EU-Datenschutzgrundverordnung für Vereine erarbeitet und stellt diese auch den Vereinen im Landkreis Ostallgäu zur Verfügung.
In nur wenigen Schritten kommen Sie zur Zusammenfassung mit den Musterbeispielen:
- Auf den unterstehenden Downloadlink klicken.
- Datei unter gewünschtem Speicherort speichern.
- Gespeicherte Datei an Speicherort aufsuchen.
- Rechts-Klick auf die Datei und "Alle extrahieren ..." auswählen.
- Der ZIP-Ordner wird extrahiert und kann von Ihnen genutzt werden.
- Einfach die Text-Datei öffnen und über Strg+Links-Klick mit der Maus die Links zu den Musterbeispielen öffnen.
Jetzt herunterladen (Aktualisierte Version; Stand April 2022)
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat Handreichungen speziell für Vereine veröffentlicht. In der Handreichung werden die wesentlichen Anforderungen der DSGVO für Vereine und dargestellt. Auf jeweils zwei Seiten werden die wesentlichen Fragen in Form einer Checkliste beantwortet:
Ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen?
Muss ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellt werden?
Ist eine Datenschutzverpflichtung der Beschäftigten vorzunehmen?
Bestehen Informations- und Auskunftspflichten?
Gibt es Anforderungen zur Datenlöschung?
Müssen Daten besonders gesichert werden?
Ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich?
Sind bestimmte Datenschutzverletzungen meldepflichtig?
Ist eine Datenschutzfolgeabschätzung erforderlich?
Besteht eine Ausschilderungspflicht bezüglich einer Videoüberwachung?
Auf der zweiten Seite werden die Anforderungen der DSGVO noch kurz erläutert und weiterführende Informationen verlinkt.
Hier kommen Sie zu den Informationen des Bay LAD
Es gibt außerdem eine ausführliche Broschüre, ebenfalls vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht herausgegeben: "Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine - Das Sofortmaßnahmen-Paket".
Die Broschüre können Sie beispielsweise hier bestellen
Das BayLDA veröffentlicht unter der Rubrik "Häufig gefragt" die meistgestellten Fragen rund um den Datenschutz mit den dazugehörigen Antworten.
Speziell Vereinen will das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration mit dieser Seite praxisorientierte Hilfestellungen zum Umgang mit den neuen Datenschutzregelungen geben. Die aufgeführten Fragen und Antworten führen Schritt für Schritt durch die häufigsten Praxisthemen:
Zum Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration
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