Windpockenfälle im Ostallgäu nehmen deutlich zu

Das Gesundheitsamt des Landkreises Ostallgäu stellt seit vergangener Woche eine starke Zunahme an Windpockenerkrankungen fest. Ausgelöst werden Windpocken durch die hochansteckenden Varizella-Zoster-Viren. Diese verbreiten sich über winzige virushaltige Partikel, die beim Atmen, Husten und Niesen in die Luft gelangen und auch über mehrere Meter hinweg zu einer Ansteckung führen können. Möglich ist außerdem eine Übertragung durch direkten Kontakt mit der Flüssigkeit aus den Hautbläschen. Anstecken können sich insbesondere Menschen, die noch keine Windpocken hatten und nicht dagegen geimpft sind. Typische Symptome sind Fieber und ein stark juckender Hautausschlag mit flüssigkeitsgefüllten Bläschen. Der Ausschlag kann auch auf der Kopfhaut und den Schleimhäuten auftreten.
Eine Impfung kann vor Windpocken und möglichen Komplikationen schützen. Sie trägt außerdem dazu bei, die Weiterverbreitung einzudämmen und Menschen zu schützen, die selbst nicht geimpft werden können. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Kinder zwei Impfungen gegen Windpocken. Die Impfung wird in der Regel gut vertragen. Vorübergehend können beispielsweise Rötungen und Schwellungen an der Einstichstelle oder Fieber auftreten. Schwere Nebenwirkungen sind selten.
Im Erwachsenenalter verlaufen Windpocken häufig schwerer als bei Kindern – auch Komplikationen treten häufiger auf. Erkrankt eine Schwangere in den ersten sechs Monaten der Schwangerschaft, kann dies in seltenen Fällen zu schweren Fehlbildungen und anderen Schädigungen des ungeborenen Kindes führen. Für Neugeborene, die aufgrund ihres Alters noch nicht geimpft werden können, kann die Erkrankung lebensbedrohlich sein – insbesondere, wenn die Mutter kurz vor oder nach der Geburt erkrankt.
Bei Verdacht auf Windpocken sollten Eltern die Kinderarztpraxis vor einem Besuch telefonisch informieren. So kann das Praxisteam entsprechende Schutzmaßnahmen treffen. Erkrankte sollten den Kontakt zu Menschen ohne ausreichenden Immunschutz vermeiden, insbesondere zu ungeschützten Schwangeren, Neugeborenen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem.
Nach dem Infektionsschutzgesetz dürfen Kinder und Jugendliche, die an Windpocken erkrankt sind oder bei denen ein entsprechender Verdacht besteht, Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen vorübergehend nicht besuchen. Für Beschäftigte gilt ein Tätigkeitsverbot, soweit sie Kontakt zu den dort betreuten Personen haben. Die Regelungen gelten auch für Personen ohne ausreichenden Immunschutz, in deren Haushalt ein Erkrankungs- oder Verdachtsfall aufgetreten ist. Die betroffene Einrichtung muss darüber informiert werden. Erkrankte dürfen die Einrichtung wieder besuchen, wenn nach ärztlichem Urteil keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Die juckenden Bläschen sollten nicht aufgekratzt werden, da ihre Flüssigkeit sehr ansteckend ist. Durch das Kratzen können außerdem bakterielle Hautinfektionen und Narben entstehen. Kurze Fingernägel können bei Babys und Kindern helfen, das Aufkratzen zu vermeiden. Schwangere ohne Immunschutz, die Kontakt zu Erkrankten hatten, sollten sich unverzüglich an ihre behandelnde Ärztin oder ihren behandelnden Arzt wenden.
Weitere Informationen über Windpocken sind zu finden unter:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Varizellen.html
https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/windpocken-guertelrose/