Niedrige Wasserstände: Auch beim Oberflächenwasser sparsam sein

Das Landratsamt Ostallgäu appelliert an Bürger*innen, möglichst kein Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen zu entnehmen.

Die Trockenheit der vergangenen Wochen macht sich neben dem Grundwasser auch an vielen Gewässern im Ostallgäu bemerkbar: Bäche und Flüsse führen derzeit nur wenig Wasser. Das Landratsamt Ostallgäu appelliert deshalb an Bürgerinnen und Bürger, möglichst kein Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen zu entnehmen.

Niedrige Wasserstände setzen die Gewässer und ihre Lebewesen unter Stress. Bei geringeren Abflüssen erwärmt sich das Wasser schneller, zugleich steht weniger Sauerstoff zur Verfügung. Das kann insbesondere Fische, Kleinlebewesen und Pflanzen beeinträchtigen. Jede zusätzliche Entnahme kann die Situation weiter verschärfen.

Die angespannte Lage verdeutlichen die Situationen an den Abfluss-Messstellen im Ostallgäu: An allen fünf Messstellen (Füssener Ach, Lech, Wertach, Gennach und Lobach) wird die Abfluss-Menge vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) derzeit als niedrig oder sehr niedrig eingestuft. Aktuelle Informationen zu den mittleren Tagesabflüssen bieten der Niedrigwasserinformationsdienst des LfU unter 

www.nid.bayern.de 

sowie das neue Niedrigwasserinformationssystem NIWIS der Bundesanstalt für Gewässerkunde unter 

niwis-online.de

Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch: Was ist erlaubt?

Auch wenn die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern in bestimmten Fällen ohne gesonderte Erlaubnis möglich sein kann, gelten dabei enge Grenzen. Gerade bei niedrigen Wasserständen ist besondere Zurückhaltung erforderlich beziehungsweise eine Wasserentnahme ganz einzustellen.

Grundsätzlich dürfen alle Menschen oberirdische Gewässer im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs nutzen. Wasser darf dabei allerdings nur in kleinen Mengen und mit einfachen Handgefäßen, etwa einer Gießkanne, entnommen werden. Eine Entnahme über Schläuche oder mit Pumpen ist im Gemeingebrauch grundsätzlich nicht zulässig. Wer Eigentümer oder Anlieger eines Gewässergrundstücks ist, kann Wasser im Rahmen des Eigentümer- oder Anliegergebrauchs für den eigenen Bedarf entnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass dadurch weder die Wasserführung wesentlich vermindert noch der Wasserhaushalt oder andere Nutzungen beeinträchtigt werden. Dieselben Vorgaben gelten auch für Anliegerinnen und Anlieger, deren Grundstücke an ein Gewässer grenzen. Bei Trockenheit und insbesondere bei Niedrigwasser ist die Entnahme deshalb in jedem Fall einzustellen.

Trinkwasserversorgung aktuell gesichert – dennoch weiter sparsam sein

Die Trinkwasserversorgung im Ostallgäu ist derzeit überall gesichert. Die jüngsten Niederschläge und die angekündigten Regenfälle bieten jedoch keine verlässliche Grundlage dafür, dass dies auch mittel- und langfristig so bleibt. Das Landratsamt appelliert deshalb weiterhin an alle Bürgerinnen und Bürger, bewusst mit Wasser umzugehen und insbesondere Trinkwasser sparsam zu verwenden.