Nach Wolfssichtung in Füssen: Beteiligte Stellen stimmen weiteres Vorgehen ab

Die Beteiligten waren sich einig, dass der Wolf eine normale Reaktion mit Flucht vor Menschen gezeigt hatte und von ihm keine unmittelbare Gefahr ausging.
Auf Initiative von Landrat Bernd Stapfner haben sich die Sicherheitsbehörden und der Pächter des betroffenen Jagdreviers zum weiteren Vorgehen bezüglich des in der Füssener Innenstadt gesichteten Wolfes verständigt. Neben Stapfner nahmen Vertreter der Unteren Jagdbehörde, der Polizeiinspektion Füssen sowie Jagdpächter Christian Antes an der Besprechung im Landratsamt teil. Ziel des Termins war es, sich abzustimmen, um im Wiederholungsfall oder bei einer verschärften Sicherheitslage schnell handeln zu können.
Die Beteiligten waren sich einig, dass der Wolf eine normale Reaktion mit Flucht vor Menschen gezeigt hatte und von ihm keine unmittelbare Gefahr ausging. Bei weiteren Beobachtungen sei es wichtig, dass diese sofort der Polizei oder dem Landratsamt gemeldet werden – idealerweise mit Foto. Einig waren sich die Beteiligten auch darüber, dass zunächst keine Möglichkeit zur Bejagung in der Innenstadt (befriedeter Bezirk) besteht. Die Gefahren durch einen Schusswaffengebrauch, zum Beispiel durch Querschläger, seien zu groß. Solange sich ein Wolf dort aufhält, liegt es in der Befugnis der Polizei und der Stadt als örtlicher Sicherheitsbehörde, gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.
„Der Wolf in Füssen hat ein normales Fluchtverhalten gezeigt. Dennoch wollen wir für alle Fälle vorbereitet sein und stehen deshalb nicht nur in enger Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden, sondern auch im Austausch mit der Jägerschaft. Uns ist bewusst, dass der Wolf ein schützenswertes Tier ist und behandeln das Thema dementsprechend sensibel. Gleichzeitig muss klar sein, dass Wölfe in einer Stadt nichts zu suchen haben und Abstand zu Menschen und Nutztieren halten sollten. Sollte von einem Wolf eine Gefahr ausgehen, sind wir entschlossen und handlungsfähig, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten“, sagt Landrat Bernd Stapfner.
„Die Sichtung eines Wolfes mitten in der Füssener Innenstadt ist aus Sicht der Stadt eine außergewöhnliche und ernstzunehmende Situation. Gerade in einer stark frequentierten touristischen Stadt mit vielen Familien, Kindern, Gästen und Veranstaltungen müssen wir das Thema mit der notwendigen Verantwortung behandeln. Für uns steht der Schutz der Bevölkerung an erster Stelle. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die enge Abstimmung zwischen Landratsamt, Polizei, Jagd und Stadt. Wichtig ist, dass im Falle weiterer Sichtungen schnell, abgestimmt und rechtssicher gehandelt werden kann“, erklärt Bürgermeister Maximilian Eichstetter.
„Auch, wenn wir als Polizei rechtlich im Bereich Naturschutz und Jagdrecht nur eine nachgeordnete Rolle spielen, sind wir für die Bürger rund um die Uhr ansprechbar und stehen im ständigen Austausch mit den zuständigen Behörden“, sagt Daniel Solcher, Leiter der PI Füssen. „Sollten sich erneute Sichtungen eines Wolfs ereignen, werden wir sofort tätig, um die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Mich als Privatperson beruhigt die Tatsache, dass der um 5.50 Uhr gesichtete Wolf sein natürliches, scheues Fluchtverhalten zeigte und sich nach unseren Erkenntnissen sofort entfernte, als er einen Menschen wahrnahm. Er zeigte sich in keiner Weise aggressiv.“