B 12-Ausbau: Staatliches Bauamt informiert Kommunen über Planungsstand

Das Staatliche Bauamt Kempten hat die Landkreise Ostallgäu und Oberallgäu, die Stadt Kaufbeuren, sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der betroffenen Kommunen über den aktuellen Stand beim geplanten vierstreifigen Ausbau der B 12 informiert. Beim Bürgermeisterinformationsgespräch im Landratsamt Ostallgäu standen die Planungsabschnitte zwischen Marktoberdorf und der Anschlussstelle Jengen/Kaufbeuren an der A 96, der weitere Verfahrensablauf sowie Visualisierungen des Vorhabens im Mittelpunkt.
„Die B 12 ist eine der wichtigsten Verkehrsachsen unserer Region“, sagte Landrat Bernd Stapfner. „Ihr Ausbau ist notwendig, damit der Verkehr sicherer und verlässlicher fließen kann – für die Menschen, für unsere Unternehmen und für die Zukunftsfähigkeit des Allgäus. Ich freue mich, dass das Staatliche Bauamt die kommunalen Verantwortlichen heute umfassend über den aktuellen Stand informiert hat.“
Landrat und Aufsichtsratsvorsitzender der Allgäu GmbH Christian Wilhelm dankte dem Staatlichen Bauamt für den landkreisübergreifenden Austausch: „Es ist gut und wichtig, dass die Kommunen beider Landkreise wieder auf demselben Informationsstand sind und offene Fragen gemeinsam erörtern können. Der Austausch schafft Transparenz in einem Verfahren, das unsere Region seit Jahren beschäftigt, gerade weil die B12 eine der wichtigsten Verkehrsachsen im Allgäu ist.“
Kaufbeurens Oberbürgermeister Stefan Bosse ergänzt. „Auch für die Städte entlang der B 12 ist der Ausbau von großer Bedeutung: Er verbessert die Erreichbarkeit, stärkt das Gewerbe und erhöht zugleich die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Gerade für Kaufbeuren, das als kreisfreie Stadt über keinen eigenen Autobahnanschluss verfügt, ist eine leistungsfähige B 12 als Verbindung zur A 96 besonders wichtig.“
Langsamer Ausbau keine Schuld der Politik
Neben technischen Fragen war auch die Verzögerung bei der Umsetzung Thema des Termins. Für den Abschnitt Untergermaringen bis Buchloe liegt zwar bereits seit 2022 ein Planfeststellungsbeschluss vor. Gegen den Ausbau laufen jedoch Klageverfahren.
Stapfner, Wilhelm und Bosse betonten gemeinsam, dass die lange Dauer nicht auf fehlende politische Unterstützung für das Projekt zurückzuführen sei. Insbesondere die Klagen, gerichtlichen Verfahren und die damit verbundenen zusätzlichen Prüfungen hätten dazu geführt, dass noch nicht gebaut werde. Helfen könnte das seit Ende Juli 2026 weitgehend geltende Infrastruktur-Zukunftsgesetz des Bundes. Dieses soll Planungs- und Genehmigungsverfahren für wichtige Infrastrukturvorhaben beschleunigen und die Rechtssicherheit erhöhen.