Zuschusswesen - Anträge von Feuerwehr-Zuschüssen des Freistaates und des Landkreises
Zuschüsse des Freistaats Bayern
Der Freistaat Bayern fördert den abwehrenden Brandschutz sowie den technischen Hilfsdienst und gewährt hierfür Zuwendungen nach Maßgabe der „Feuerwehr‑Zuwendungsrichtlinie“.
Für die Gewährung der Zuwendung ist wie folgt vorzugehen:
- Ein Antrag (siehe Formulare) ist in einfacher Ausfertigung bei der zuständigen Regierung einzureichen.
- Dem Landratsamt ist eine Kopie des Zuwendungsantrags zu übermitteln.
- Dem Zuwendungsantrag ist die fachliche Stellungnahme des Kreisbrandrates beizufügen.
- Mit der Maßnahme bzw. der Beschaffung darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid oder die Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung bzw. zum vorzeitigen Maßnahmebeginn der Regierung von Schwaben vorliegt.
Nach Abschluss der Maßnahme ist der Regierung von Schwaben rechtzeitig die Verwendungsbestätigung (siehe Formulare) mit den erforderlichen Unterlagen in einfacher Ausfertigung vorzulegen. Dem Landratsamt ist eine Kopie der Verwendungsbestätigung zu übersenden.
Zuschüsse des Landkreises
Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz obliegt es den Landkreisen, innerhalb der Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren. Zur Umsetzung dieser Aufgabe fördert der Landkreis die Beschaffung von Fahrzeugen sowie die Errichtung von Feuerwehrgerätehäusern der gemeindlichen Feuerwehren.
Die Zuwendungen werden gemäß der „Richtlinie des Landkreises Ostallgäu zur Förderung der gemeindlichen Feuerwehren“ im Rahmen der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung (Zuschuss) gewährt (siehe Richtlinie und Formulare).
Bayerisches Feuerwehrgesetz - BayFwG
Feuerwehrzuwendungsrichtlinien des Freistaates Bayern
Richtlinien des Landkreises zur Förderung der gemeindlichen Feuerwehren
Stand: 04.09.2026
Ansprechpartner
Nicht sicher wohin?
Fragen Sie unseren Bürgerservice.
Telefon: 08342 911-0
Öffnungszeiten Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7:30 - 16:00 Uhr
Mi. 7:30 - 12:30 Uhr
Do. 7:30 - 17:30 Uhr
Fr. 7:30 - 12:30 Uhr
