waldschädliche Insekten - Bekämpfungsmaßnahmen
Borkenkäfer
Aufgrund der sofort vollziehbaren Anordnung der Regierungen von Oberbayern und Schwaben zur Überwachung und Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer, Buchdrucker und Kupferstecher in Verbindung mit der Landesverordnung zur Bekämpfung der schädlichen Insekten in den Wäldern sind Waldbesitzer verpflichtet, Nadelholzborkenkäfer unverzüglich und wirksam zu bekämpfen oder bekämpfen zu lassen.
Die Bekämpfung hat sachkundig, nach guter fachlicher Praxis und entsprechend dem Stand der Technik zu erfolgen. Wesentliche Maßnahmen sind insbesondere:
- das unverzügliche Fällen der befallenen Bäume;
- das fachgerechte Behandeln des befallenen liegenden Holzes bzw. Materials.
Kommt der Waldbesitzer dieser Verpflichtung nicht nach, droht das Landratsamt zunächst die Ersatzvornahme an. Sollte die Bekämpfung weiterhin nicht sachgerecht durchgeführt werden, wird die Ersatzvornahme seitens des Landratsamtes beauftragt.
Kostenübernahme
Die Kosten für den Bescheid sowie für eine gegebenenfalls durchgeführte Ersatzvornahme trägt die betroffene Person.
Bemessung
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Größe der betroffenen Fläche.
Stand: 04.09.2026
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