Dienstleistung

Strahlenschutz - Auskunft

In Gewerbe und Industrie werden vereinzelt radioaktive Strahlungsquellen eingesetzt. Im Brandfall können diese Quellen eine Gefährdung für die Einsatzkräfte (insbesondere die Feuerwehr) darstellen. Deshalb ist die Situation vor Ort zu bewerten, damit sich die Einsatzkräfte auf die jeweils zu erwartende Gefährdung einstellen und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen können.

Die Strahlenschutzverordnung regelt unter anderem die Vorbereitung der Brandbekämpfung bei Anlagen mit ionisierender Strahlung. Hierzu sind sogenannte Gefahrengruppen festzulegen, aus denen sich die erforderliche Ausbildung und Ausrüstung der Einsatzkräfte ableiten.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 04.09.2026

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