Staatliche Finanzhilfeaktionen bei Elementarereignissen - Beantragung
Der Freistaat Bayern kann zur Abmilderung außergewöhnlicher Notlagen infolge von Hochwasser, Unwetter oder sonstiger Elementarereignisse im Rahmen einer staatlichen Finanzhilfeaktion einmalige finanzielle Unterstützungen gewähren.
Zweck und Umfang
Die staatliche Finanzhilfe dient als Hilfe zur Selbsthilfe in akuten Notlagen. Sie ist keine Schadensersatzleistung; ein vollständiger finanzieller Ausgleich der erlittenen Schäden ist grundsätzlich nicht möglich.
Voraussetzungen
- Voraussetzung ist unter anderem das Auftreten schwerer Schäden in größerem Umfang über weite Gebiete.
- Die Schäden müssen in solcher Zahl und Schwere entstanden sein, dass die Leistungsfähigkeit der örtlichen Gemeinschaft überstiegen wird.
Ausschlüsse
Versicherbare Schäden sind grundsätzlich nicht förderfähig. Dazu zählen beispielsweise:
- Feuerschäden
- Sturmschäden
- Hagelschäden
- Glasbruchschäden
Nähere Auskünfte und weitergehende Informationen erhalten Sie bei Bedarf auf Anfrage.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 04.09.2026
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