Dienstleistung

Kampfhunde - Beratung

In Bayern ist die Haltung von Hunden der Kategorie I genehmigungspflichtig. Für die Erteilung der Genehmigung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • nachweisbares berechtigtes Interesse,
  • Zuverlässigkeit des Hundehalters,
  • Ausschluss konkreter Gefährdungen für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz Dritter.

Zur Kategorie I zählen insbesondere: Pit-Bull (auch American Pitbullterrier), Bandog, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen.

Bei Hunden der Kategorie II (z. B. Rottweiler, Bullterrier, American Bulldog) wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, bis durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.

Für die Erteilung der Genehmigung (Kategorie I) sowie für das Negativzeugnis (Kategorie II) ist die zuständige Gemeinde verantwortlich.

Hinweis: Das Landratsamt ist in dieser Angelegenheit lediglich beratend tätig. Bitte wenden Sie sich für Anträge und weitere Informationen an Ihre Gemeinde.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 04.09.2026

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