Dienstleistung

Jagdberater und Jagdbeirat - Bestellung

Jagdbeirat

Der Jagdbeirat wird alle fünf Jahre widerruflich von der unteren Jagdbehörde bestellt. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Der Jagdbeirat besteht aus dem Vorsitzenden, einem Vertreter der Jagdbehörde, sowie fünf weiteren Mitgliedern. Diese vertreten jeweils:

  • die Landwirtschaft,
  • die Forstwirtschaft,
  • die Jagdgenossenschaften,
  • die Jägerschaft,
  • den Natur‑ und Waldschutz.

Jagdberater

Der Jagdberater wird ebenfalls für fünf Jahre widerruflich bestellt. Der Landkreis Ostallgäu benennt jeweils einen zuständigen Jagdberater für die Bereiche Nord, Mitte und Süd des Landkreises.

keine

keine

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 04.09.2026

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