Dienstleistung

Forstwesen - Erlass von Bußgeldbescheiden

Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bayerischen Waldgesetz

Das Landratsamt ist die zuständige Behörde für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bayerischen Waldgesetz. Schwerpunkte der Überwachung und Ahndung sind insbesondere:

  • Kahlhieb im Schutzwald
  • Maßnahmen zur Beseitigung von Borkenkäferbefall

Bei festgestellten Verstößen prüft das Landratsamt die Rechtslage und leitet gegebenenfalls Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 04.09.2026

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Sachbearbeiterin
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