Forstwesen - Erlass von Bußgeldbescheiden
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bayerischen Waldgesetz
Das Landratsamt ist die zuständige Behörde für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bayerischen Waldgesetz. Schwerpunkte der Überwachung und Ahndung sind insbesondere:
- Kahlhieb im Schutzwald
- Maßnahmen zur Beseitigung von Borkenkäferbefall
Bei festgestellten Verstößen prüft das Landratsamt die Rechtslage und leitet gegebenenfalls Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 04.09.2026
Stand: 04.09.2026
Ansprechpartner
Nicht sicher wohin?
Fragen Sie unseren Bürgerservice.
Telefon: 08342 911-0
Öffnungszeiten Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7:30 - 16:00 Uhr
Mi. 7:30 - 12:30 Uhr
Do. 7:30 - 17:30 Uhr
Fr. 7:30 - 12:30 Uhr
