Dienstleistung

Feuerwehr - Informationen über die Aufgaben der Landkreise

Die Landkreise müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen beschaffen und unterhalten oder hierfür Zuschüsse gewähren. Außerdem können sie Aus- und Fortbildungen für Feuerwehrdienstleistende durchführen und Ausbildern Entschädigungen zahlen (Art. 2 BayFwG).

Auch der Staat fördert den Brandschutz und den technischen Hilfsdienst durch Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen an Gemeinden und Landkreise und die Unterhaltung der Staatlichen Feuerwehrschulen.

  • Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement

  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Stand: 02.09.2026

Ansprechpartner

Herr Rieger

Sachbearbeiter
Raum A 179

08342 911-298

Kontakt aufnehmen

Nicht sicher wohin?
Fragen Sie unseren Bürgerservice.

Telefon: 08342 911-0

 

Öffnungszeiten Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7:30 - 16:00 Uhr
Mi. 7:30 - 12:30 Uhr
Do. 7:30 - 17:30 Uhr
Fr. 7:30 - 12:30 Uhr