Explosionsgefährliche Stoffe - Beantragung der Verlängerung oder Änderung eines Sprengstofferlaubnisscheins für Böller-, Vorderlader- und Wiederladerschützen
Die folgenden Gebühren fallen jeweils pro Vorgang an:
- Wesentliche Änderungen: 50,00 €
- Verlängerung innerhalb der Geltungsdauer: 70,00 €
- Verlängerung innerhalb der Geltungsdauer mit zusätzlichem neuem Sprengstoffheft: 90,00 €
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Verlängerung oder Änderung der Sprengstofferlaubnis
- Bedürfnisbescheinigung (z. B. Gemeinde, Verein oder Jagdschein; Ein Vordruck hierfür ist auf dem Antragsformular zu finden)
- Sprengstofferlaubnis (grünes Heft)
- Ausweisdokument
- Nachweis Fachkunde (nur bei wesentlichen Änderungen)
Für die Verlängerung oder Änderung der Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) reichen Sie die genannten Unterlagen bitte persönlich oder postalisch beim Landratsamt Ostallgäu ein. Beachten Sie, dass im Rahmen eines Vorgangs mindestsens einmal die persönliche Vorsprache erforderlich ist. Dies kann entweder bei Antragstellung oder Abholung erfolgen.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 04.09.2026
Stand: 04.09.2026
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22.04.2026
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